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Teilhabe- und Sozialleistungen für den Landkreis Leer

Mehr als nur finanzielle Unterstützung. Im Amt für Teilhabe und Soziales des Landkreises Leer steht der Mensch im Mittelpunkt - es ist publikumsorientiert. Persönliche Beratung und Betreuung ist ein Lebenselement dieses Amtes. In der Bavinkstraße stehen Leistungen im Bereich der sozialen Sicherung im Mittelpunkt: Von den Hilfen zum Lebensunterhalt und zur selbstbestimmten Lebensführung über Ausbildungsförderung und Wohngeld bis hin zur Schuldnerberatung.

Inklusion - Vielfalt & Unterschiede zwischen Menschen

Die Gesellschaft lebt von der Vielfalt und und der Unterschiede zwischen Menschen - egal welche Sprache sie sprechen, welcher Religion sie angehören, wie alt sie sind und welche Herkunft oder Beeinträchtigung sie haben. Das ist Inklusion.

Jeder Mensch ist gleichermaßen wertvoll und hat das Recht sich nach seinen Maßen und Stärken einzubringen. Das funktioniert aber nur, wenn die Gesellschaft die entsprechenden Strukturen hierfür vorweist. Inklusion geht uns alle an und ihre Verwirklichung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Der Landkreis Leer hat den Versprechungen Taten folgen lassen und einen Inklusionsbeauftragten für den Landkreis Leer eingestellt. René Herbers ist Ansprechpartner und Anlaufstelle bei allen Fragen, die Menschen mit Behinderungen im Landkreis Leer betreffen. Soweit es die Situation erfordert, sind Hausbesuche möglich.

Beauftragter für Inklusion und Menschen mit Beeinträchtigen

Der Abbau von Barrieren von Menschen mit Teilhabeeinschränkungen, ihre gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft und eine selbstbestimmte Lebensführung sind Ziele des Beauftragten für Inklusion und Menschen mit Beeinträchtigungen des Landkreis Leer.

Seit 2022 ist René Herbers Beauftragter des Landkreis Leer. Er ist Ansprechpartner für Menschen mit Teilhabeeinschränkungen sowie deren Angehörigen, deren Organisationen und Verbände sowie für Politik und Verwaltungen im Landkreis.

Menschen mit Teilhabeeinschränkungen haben ein Recht auf gleichberechtigte Teilhabe in allen gesellschaftlichen Lebensbereichen. Der Beauftragte setzt sich dafür ein, dass überall im Kreisgebiet Menschen mit unterschiedlichen Teilhabeeinschränkungen selbstbestimmt leben können. Dies umfasst Personen, die seh- oder hörgeschädigt sind, ebenso wie körperlich beeinträchtigte, geistig oder seelisch beeinträchtigte Menschen. Gesetzliche Grundlage hierfür ist das Niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz.

Der Beauftragte des Landkreis Leer für Inklusion und Menschen mit Beeinträchtigungen nimmt eine wichtige Funktion zwischen Verwaltung und Betroffenen wahr, indem er einerseits Menschen mit Teilhabeeinschränkungen Hilfeleistungen und Informationen vermittelt, andererseits auf verschiedenen Ebenen darauf hinwirkt, dass beeinträchtigte Menschen im Landkreis Leer gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilhaben können.

Mit dieser Aufgabe sind folgende Schwerpunkte und Themen verbunden:

Barrierefreiheit

Förderung der Barrierefreiheit in allen Bereichen des öffentlichen Lebens. Der Inklusionsbeauftragte wirkt darauf hin, dass öffentliche Gebäude und Anlagen, der öffentliche Personennahverkehr, aber auch Informationsquellen und Kommunikationsmittel barrierefrei gestaltet und umgesetzt werden sollen.

Für die Sicherstellung barrierefreier Zugänglichkeit, zum Beispiel zu Verkehrsanlagen oder öffentlichen Gebäuden und Neubauten ist er an Planungsverfahren, die die Belange von Menschen mit Teilhabeeinschränkungen betreffen, beteiligt.

Beratung

Der Inklusionsbeauftragte bietet Menschen mit Teilhabeeinschränkungen sowie deren Angehörigen, Organisationen, Verbände, Initiativen, Vereine, Wirtschaft sowie der Politik und Verwaltung im Landkreis Leer Beratungen zum Thema der Inklusion an. Dies kann durch Einzel- oder Gruppenberatung sowie durch Vorträge erfolgen. Die vorab vereinbarten Termine können in den Räumlichkeiten des Landkreises oder im privaten Umfeld stattfinden.

Netzwerke und Gremienarbeit

Der Inklusionsbeauftragte ist Geschäftsführer des Beirates für Menschen mit Teilhabeeinschränkungen des Landkreis Leer. Die Mitglieder sind alle Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Leer und haben selbst Teilhabeeinschränkungen oder sind Angehörige von einem Menschen mit Beeinträchtigung. Alle Vertreterinnen und Vertreter werden laut Satzung im Vorfeld von Initiativen, Verbänden und Selbsthilfeorganisationen vorschlagen und später vom Kreistag des Landkreis Leer eingesetzt.

Darüber hinaus wirkt er in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften und Planungsprozessen zu Schwerpunkten und Kernthemen mit, wie

  • Planungs- und Genehmigungsverfahren für die barrierefreie bauliche Gestaltung öffentlicher Anlagen und Gebäude sowie die barrierefreie Gestaltung und Planung des öffentlichen Nahverkehrs
  • Förderung der Inklusion in Bildungs-, Ausbildungs- und Arbeitsbereichen
  • Förderung von und Zusammenarbeit mit Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeinitiativen
  • Förderung von Projekten zu Themen der Inklusion im Kreisgebiet
  • die Zusammenarbeit mit in der Inklusionsarbeit tätigen Gremien auf örtlicher und überörtlicher Ebene (z.B. Niedersächsischer Inklusionsrat, Sozialpsychiatrischen Verbund usw.)
  • sowie anlassbezogene Teilnahme an Fachausschüssen und Mitarbeit in fachbezogenen Beiräten.

Kontakt

René Herbers

Amt für Teilhabe und Soziales
Inklusionsbeauftragter

Bavinkstaße 23
26789 Leer (Ostfriesland)

Inklusion - weitere Informationen

Grundlagen der Arbeit als Beauftragter für Inklusion und Menschen mit Beeinträchtigung

Informationen zur Inklusion in Niedersachsen

Beauftragte für Menschen mit Teilhabeeinschränkungen auf Landes- und Bundesebene

Externe Beratungsangebote für Menschen mit Teilhabeeinschränkungen und ihren Angehörigen im Landkreis Leer

Beirat für Menschen mit Teilhabeeinschränkungen im Landkreis Leer

Allgemeine Informationen zum Beirat

Seit 2009 setzt sich der Beirat für die Interessen von Menschen mit Teilhabeeinschränkungen in allen öffentlichen Angelegenheiten im Landkreis Leer ein. Die Mitglieder sind alle Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Leer und haben selbst Teilhabeeinschränkungen. Alle Vertreter*innen werden laut Satzung im Vorfeld von Initiativen, Verbänden und Selbsthilfeorganisationen vorschlagen und später vom Kreistag des Landkreis Leer eingesetzt.

Es sind Vertreterinnen und Vertreter aus folgenden Bereichen Mitglied im Beirat:

  • Menschen mit körperlichen Teilhabeeinschränkungen
  • Menschen mit kognitiven Teilhabeeinschränkungen
  • Menschen mit seelischen Teilhabeeinschränkungen
  • Menschen mit Teilhabeeinschränkungen im Bereich des Sehens
  • Menschen mit Teilhabeeinschränkungen im Bereich des Hörens
  • Eltern von Kindern mit Teilhabeeinschränkungen

Die Amtszeit des Beirates für Menschen mit Teilhabeeinschränkungen ist an der Wahlperiode des Kreistages des Landkreis Leer gebunden. Die Mitglieder üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Der Beirat tagt mindestens viermal im Jahr. Er wird dann einzuberufen, wenn der Vorstand oder die Mehrheit der Mitglieder des Beirates dies für erforderlich halten. Die Sitzungen des Beirates für Menschen mit Teilhabeeinschränkungen finden grundsätzlich öffentlich statt.

Mitglieder des Beirates für Menschen mit Teilhabeeinschränkungen:

  • Markus Pieper, Vorsitzender (Weener)
  • Bernhard Abel, Stellvertreter (Rhauderfehn)
  • Christina Gent (Leer)
  • Erich Hillmer (Westoverledingen)
  • Wilfried Heikens (Nortmoor)
  • Dirk Hündling (Westoverledingen)
  • Heidi Raisch (Moormerland)
  • Joachim Sanders (Weener)
  • Günter Trauernicht (Westoverledingen)
  • Britta Vielmeyer (Moormerland)

Aufgaben des Beirates

  • Vertretung der Interessen der Menschen mit Teilhabeeinschränkungen gegenüber dem Kreistag, seinen Ausschüssen sowie der Verwaltung
  • Information der Bevölkerung über das Thema der Inklusion
  • Beratende Mitwirkung bei öffentlichen Bauvorhaben im Bereich der Barrierefreiheit im Landkreises Leer
  • Mitwirkung bei der Planung und Umsetzung von Projekten und Vorhaben zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigung
  • Beratende Mitwirkung in den Ausschüssen für ,,Arbeit, Soziales und Gesundheit", für ,,allgemein- und berufsbildende Schulen und ÖPNV“ und für ,, Kreisentwicklung, Umwelt, Natur, Verkehr und Klima“ des Landkreises Leer
  • Mitarbeit in Beiräten zum Thema Inklusion auf kommunaler und über kommunaler Ebene

Ziele des Beirates

Ziel des Beirates für Menschen mit Teilhabeeinschränkungen für den Landkreis Leer ist es, die Benachteiligungen von Menschen mit Teilhabeeinschränkungen zu beseitigen und zu verhindern und die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Teilhabeeinschränkungen am gesellschaftlichen Leben zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Ein wesentliches Ziel des Beirates für Menschen mit Teilhabeeinschränkungen ist die Herstellung von „Barrierefreiheit" in allen gesellschaftlichen Bereichen. Für den Beirat ist Barrierefreiheit ein Prinzip, welches allen Menschen zugutekommt.

Integrationsbeauftragte

Die Integrationsbeauftragte ist bei der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe der Integration und für die Belange aller Einwohnerinnen und Einwohner mit Migrationshintergrund im Landkreis Leer zuständig. Sie arbeitet eng mit anderen Einrichtungen im Kreisgebiet zusammen und unterstützt so Institutionen, Gruppen und Einzelpersonen, die sich für die Begegnung von Menschen unterschiedlicher Herkunft engagieren. Ziel ist es, Vorurteile abzubauen und das gegenseitige kennen lernen zu fördern.

Zum Aufgabenbereich gehören:

  • Unterstützung des Landkreises bei der Weiterentwicklung der Integrations- und Migrationspolitik
  • Abbau von Benachteiligung und Entgegenwirken von Diskriminierung sowie Ausländer- und Fremdenfeindlichkeit
  • Schnittstelle für migrations- und integrationspolitische Maßnahmen, Projekte, etc.
  • Förderung von Chancengleichheit und gleichberechtigter gesellschaftlicher Teilhabe
  • Erarbeitung von integrationsfördernden Konzepten und Handlungsansätzen
  • Öffentlichkeitsarbeit: Informations- und Aufklärungsarbeit
  • Kontakte, Zusammenarbeit und Austausch mit den kommunalen und überregionalen Institutionen, Einrichtungen, Verwaltungen, Vereinen etc.
  • Informationsweitergabe für Ratsuchende in Zusammenarbeit den vorhandenen Beratungsstellen, städtischen Ämtern und Einrichtungen


Integrationslotsen

Ehrenamtlich tätige Menschen, sowohl Einheimische als auch gut integrierte Migranten, unterstützen Neubürger beim Start in die neue Gesellschaft. Die Integrationslotsen stehen als ehrenamtliche Begleitung für Migranten und deren Familien bereit:

Hilfe

bei der Orientierung in der neuen Umgebung
bei Alltagsfragen in der neuen Heimat
bei familiären und erzieherischen Problemen
bei vorschulischen und schulischen Problemen

Begleitung

zu Behörden und Verbänden
zu sonstigen Institutionen oder Einrichtungen
zu Ärzten, Schulen usw.

Unterstützung

bei der Wohnungssuche und bei Mietproblemen
beim Erwerb der deutschen Sprache

Vermittlung zwischen Kulturen

in Konfliktsituationen

Sie möchten auch als LotsInnen ehrenamtlich arbeiten?
Dann melden Sie sich bitte bei uns!

Kontakt

Integrationsbeauftragte

Amt für Teilhabe und Soziales
Integrationsbeauftragte

Bavinkstraße 23
26789 Leer (Ostfriesland)


  1. Amt für Teilhabe & Soziales

    Leitung Wilfried Harms

    Bavinkstaße 23
    26789 Leer (Ostfriesland)

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