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Häusliche Gewalt/Gewaltschutz  

Schutz, Zuflucht, Hilfe, Unterstützung, Lobbyarbeit – die Arbeit gegen Häusliche Gewalt ist ein zentraler Arbeitsschwerpunkt im Team Gleichstellung.

Gewalt gegen Frauen hat viele Gesichter. Es gibt Frauen, für die ist ihr Zuhause der gefährlichste Ort der Welt. In keinem anderen Lebensbereich werden Frauen so oft beleidigt, bedroht, geschlagen und sogar getötet. Rund ein Viertel aller Frauen in Deutschland hat körperliche und/ oder sexuelle Gewalt durch den Beziehungspartner erleben müssen.

Informationen rund um das Thema Häusliche Gewalt in leichter Sprache:
http://www.liebe-mit-respekt.de/
Informationen rund um das Thema Häusliche Gewalt/Gewaltschutz in Gebärdensprache oder leichter Sprache:
Deutsche Gebärdensprache - bff Frauen gegen Gewalt e.V. (frauen-gegen-gewalt.de)

Frauenhaus Leer

Häusliche Gewalt kann jede Frau treffen. Frauen, die von häuslicher Gewalt bedroht oder betroffen sind, können alleine oder mit ihren Kindern Zuflucht im Frauenhaus finden. Das Frauenhaus ist rund um die Uhr erreichbar und kann schutzsuchende Frauen Tag und Nacht aufnehmen.

In Notfällen wenden Sie sich bitte sofort an die Polizei unter 110!

Für jede Frau oder Familie steht ein freundlich eingerichtetes Zimmer mit Bad zu Verfügung. Die Küche, Kinderspielzimmer und das Wohnzimmer werden gemeinschaftlich genutzt. Unser Haus ist so ausgestattet, dass Sie sich und Ihre Kinder selbst versorgen können. Der Garten lässt viel Platz zum Toben und Entspannen. Zum Schutz der Frauen bleibt die Adresse geheim.

Was ist häusliche Gewalt?

Gewalttäter benutzen körperliche und psychische Gewalt um Macht und Kontrolle gegenüber Partnern:innen und Kindern auszuüben und um ihre eigenen Interessen durchzusetzen.

Es gibt unterschiedliche Formen der Gewalt:

Gewaltformen
Beispiele

Körperliche Gewalt

schubsen, würgen, schlagen, stoßen, treten, kneifen, verbrennen oder auch mit Gegenständen verprügeln

Psychische Gewalt

respektloses Verhalten wie Beleidigungen, Beschimpfungen, Demütigung, Erniedrigung, anschreien
Sexuelle Gewalt Zu sexuellen Handlungen zwingen, Vergewaltigung, Belästigung, Aufdrängen
Finanzielle Gewalt Verbot eines eigenen Kontos, bestimmen wie viel Geld ausgegeben wird, Wegnahme von Geld oder Wertsachen, Arbeitseinkommen abnehmen, Verbot arbeiten zu gehen, Kaufverträge oder Darlehen aufdrängen

Nachgehende Beratung

Wir bieten den Bewohnerinnen nach dem Auszug aus dem Frauenhaus weiterhin Unterstützung und Beratung an.

Ambulante Beratung

Frauen die von Gewalt bedroht oder betroffen sind, jedoch keine Wohnmöglichkeit brauchen, haben die Möglichkeit, eine ambulante Beratung wahrzunehmen. Die Beratungen erfolgen persönlich oder telefonisch. Sie sind kostenlos, vertraulich und auf Wunsch anonym. Die Beratungen orientieren sich an den Bedürfnissen der Frau.

Dolmetscherinnen können bei Bedarf hinzugezogen werden. Beratungstermine werden kurzfristig angeboten:

Frauenhaus Leer

- Anschrift geheim -
Sie erreichen uns rund um die Uhr.

Paarberatung

Aus unserer Beratungserfahrung wissen wir, dass viele Frauen, in deren Beziehungen es zu Gewalt kommt, sich nicht trennen wollen, sondern sich ein Ende der Gewalt seitens des Partners wünschen. Mit dem Beratungsangebot wollen wir den Paaren helfen, die Gewalt in den Beziehungen zu beenden.

Das Angebot des Frauenhauses Leer im Überblick

  • Krisenintervention und individuelle Beratung und Begleitung
  • Unterstützung bei der Verarbeitung Ihrer Gewalterfahrung
  • Unterstützung bei der Entwicklung einer neuen, gewaltfreien Lebensperspektive
  • Informationen und Aufklärung über rechtliche Möglichkeiten
  • Erstellung eines Sicherheitsplanes
  • Unterstützung bei der Wohnungssuche oder der Beantragung der Wohnungszuweisung, wenn Sie weiterhin in Ihrer eigenen Wohnung leben wollen
  • Begleitung und Unterstützung bei Ämterangelegenheiten, Besuchen bei einem Anwalt bzw. einer Anwätin und Besuchskontakten
  • Zusammenarbeit mit anderen sozialen Diensten
  • Kontaktaufnahme zur Gewaltberatung für Männer
  • Vorbereitung des Frauenhausaufenthalts
    • Ausweise/Pässe
    • Versicherungskarte der Krankenkasse
    • Geburts- und Heiratsurkunde
    • Unterlagen über das Einkommen z. B. Kindergeldnummer
    • Unterlagen vom Arbeitsamt oder vom Zentrum für Arbeit
    • Verdienstbescheinigungen / Kontokarte
    • Steuer ID
    • Kleidung für sich und die Kinder
    • Schul- / Spielsachen
    • Erforderliche Medikamente

Das Frauenhaus ist eine Einrichtung des Landkreises Leer, finanziell gefördert mit Mitteln des Landes Niedersachsen.

Kontakt

Frauenhaus Leer

- Anschrift geheim -
Sie erreichen uns rund um die Uhr.

Hilfetelefon

Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen:
116 016

  • Das Hilfetelefon ist täglich 24 Stunden erreichbar.
  • Der Anruf ist kostenlos und die Nummer erscheint nicht auf der Telefonabrechnung.
  • Das Angebot ist barrierefrei und mehrsprachig. Bei Bedarf werden Dolmetscherinnen und Gebärdendolmetscherinnen vom Hilfetelefon hinzugeschaltet.
  • Die Beratung erfolgt vertraulich und auf Wunsch anonym.

BISS Beratungs- und Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt

Sie sind von Gewalt betroffen:

  • Körperlich: schlagen, stoßen, schubsen, treten, beißen
  • Seelisch: beleidigen, isolieren, demütigen, kontrollieren, bedrohen
  • Sexuell: zur Sexualität zwingen

Was kann ich tun?

Sie müssen die Gewalt nicht hinnehmen, nicht länger ertragen. Wir wissen um Ihre besondere Belastungssituation. Wir bieten Ihnen unsere Unterstützung und Hilfe an.

Angebote

  • Telefonische Beratung (Termine vereinbaren, Fragen klären, Adressen und weitere Anlaufstellen erfragen)

  • Einzelberatung
    • Information über die rechtlichen Möglichkeiten des Gewaltschutzgesetzes
    • Sicherheitsplanung
    • Unterstützung bei der Bewältigung einer aktuellen Krise
    • Suche nach Lösungsmöglichkeiten
    • Entwickeln neuer Lebensperspektiven
    • Klärung rechtlicher, sozialer und finanzieller Fragen bzgl. einer Trennung / Scheidung

  • Begleitung zu Behörden, Anwälten, Polizei und Gerichtsverhandlungen

Die Beratungs- und Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt (BISS) ist eine Einrichtung des Landkreises Leer, finanziell gefördert mit Mitteln des Landes Niedersachsen.

Kontakt

Beratungs- und Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt (BISS)

Hilfetelefon

Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen:
116 016

  • Das Hilfetelefon ist täglich 24 Stunden erreichbar.
  • Der Anruf ist kostenlos und die Nummer erscheint nicht auf der Telefonabrechnung.
  • Das Angebot ist barrierefrei und mehrsprachig. Bei Bedarf werden Dolmetscherinnen und Gebärdendolmetscherinnen vom Hilfetelefon hinzugeschaltet.
  • Die Beratung erfolgt vertraulich und auf Wunsch anonym.

Täterberatung

Sozialer Trainingskurs für Täter bei Häuslicher Gewalt

Für Personen, die im Rahmen von Partnerschaft bzw. Familie gewalttätig geworden sind. Nur die gewalttätige Person kann die Gewalt beenden.

Ziele

  • Prävention von Gewalttaten
  • Gewaltfreie Bewältigung von Konflikten
  • Übernahme von Verantwortung für eigene Handlungsweisen
  • Schutz der Opfer, Vermeidung neuer Opfer
  • Kindeswohl
  • Soziales Verhalten ist erlernbar

Durchführung

Das eigene Verhalten zu verstehen und zu verändern, erfordert Zeit. Daher wird in einem Zeitraum von vier bis sechs Monaten in circa 20 Terminen auf Grundlage der Qualitätsstandards der „BAG Täterarbeit HG e. V.“ ein sozialer Trainingskurs durchgeführt.
Lassen Sie sich beraten! Anonym, kostenlos und unverbindlich! Die Teilnahme am Kurs, mit jeweils einem Termin pro Woche, kostet 180 Euro. Die Teilnahmegebühr kann in einer Summe oder in monatlichen Raten von 30 Euro bezahlt werden. Die Kostenpflicht ist ein Teil der Verantwortungsübernahme.

Trainingsinhalte

  • Übernahme von Verantwortung für das eigene Handeln
  • Auseinandersetzung mit den eigenen Taten
  • Auswirkungen des eigenen Gewaltverhaltens auf alle Beteiligten verstehen
  • gewaltfreie Konfliktlösungsmöglichkeiten
  • sich nicht provozieren zu lassen
  • Kommunikationstraining
  • Notfallpläne für zukünftige Konfliktfälle entwickeln

Zugangswege

  • Weisung oder Auflage durch die Justiz
  • durch Frauenhäuser
  • auf Wunsch der Partnerin
  • durch Beratungsstellen und Jugendhilfeeinrichtungen
  • durch die Polizei
  • durch den Täter-Opfer-Ausgleich
  • durch Selbsthilfegruppen
  • Selbstmeldung

Täterarbeit ist Opferschutz

Der Trainingskurs dient der Prävention weiterer Gewalttaten und dem Schutz der Betroffenen vor körperlicher, psychischer, sexualisierter, sozialer und ökonomischer Gewalt mit zum Teil lebenslangen Folgen. Was ist mit den Kindern? Gerade Kinder leiden darunter, Gewalt zu erleben. Der Täterberatungskurs hilft, das zu verstehen und bietet Lösungswege aus der Gewaltspirale heraus.


Erklärfilm - die wichtigsten Aspekte der Täterarbeit Häusliche Gewalt.

Er wurde erstellt vom Männerbüro Hannover e.V. für die Landesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt in Niedersachsen im Rahmen des Modellprojekts "Nachhaltige Vernetzung der Täterarbeit Häusliche Gewalt in Niedersachsen", gefördert durch das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.


Anmeldung & Informationen

Gleichstellungsbeauftragte

Elke Engels

Bavinkstraße 23
26789 Leer (Ostfriesland)


Träger:
Landkreis Leer
Bergmannstraße 37
26789 Leer

Kooperationspartner:
Kreisverband des Deutschen Roten Kreuzes Aurich e. V.
Schmiedestraße 13
26603 Aurich

Kreisverband der AWO Emden e. V.
Faldernstraße 3
26725 Emden

Unterstützt durch:
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Arbeitskreis gegen Gewalt im Landkreis Leer

Zielsetzung des Arbeitskreises

  • Enttabuisierung von Gewalt
  • Aufbau und Unterstützung konkreter Hilfsmöglichkeiten
  • Fortbildungsmaßnahmen
  • Vernetzung
  • Öffentlichkeitsarbeit

Die beteiligten Institutionen sind Anlaufstellen für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren, die (sexuelle) Gewalt erfahren oder erfahren haben sowie für Angehörige, Nachbarn, Freunde oder Bekannte, die (sexuelle) Gewalt vermuten oder befürchten.
Der Arbeitskreis hat eine Broschüre herausgebracht, die Informationen und Anlaufstellen für von sexueller Gewalt Betroffene, deren Angehörige sowie für Fachkräfte bereitstellt.


  1. Flyer "Sexuelle Gewalt - was tun?"

Netzwerk »ProBeweis«

Das Netzwerk „ProBeweis“ kooperiert mit Partnerkliniken in Niedersachsen, um Betroffene von häuslicher oder sexueller Gewalt dabei zu unterstützen, Beweise zu sichern. Speziell geschulte Personen in den Partnerkliniken sorgen dafür, dass alle relevanten Befunde sachkundig und gerichtsverwertbar dokumentiert werden. Es kommt hier nicht darauf an, ob hinterher tatsächlich eine Anzeige bei der Polizei erstattet wird. Es besteht Schweigepflicht.
Ab dem 1. Januar 2024 wird diese medizinische Leistung zur vertraulichen Spurensicherung eine kassenfinanzierte Leistung nach dem Sozialgesetzbuch V (SGB V).

Weiterführende Informationen erhalten Sie hier: https://www.probeweis.de/de/

Zum Flyer "ProBeweis"

Partnerkliniken in der Nähe

  1. AURICH: Ubbo-Emmius-Klinik

    Frauenklinik, Zentrale Notaufnahme, Unfallchirurgie

    Wallinghausener Str. 8–12
    26603  Aurich

  2. OLDENBURG: Medizinische Hochschule Hannover - Außenstelle Oldenburg

    Institut für Rechtsmedizin

    Pappelallee 4
    26122  Oldenburg

  3. OLDENBURG: Evangelisches Krankenhaus Oldenburg

    Frauenheilkunde, Notfallambulanz

    Steinweg 13–17
    26122 Oldenburg

  4. PAPENBURG: Marien Hospital Papenburg Aschendorf

    Gynäkologie, Unfallchirurgie

    Hauptkanal rechts 75
    26871  Papenburg

  5. WESTERSTEDE: Ammerlandklinik

    Frauenklinik, Allgemein- und Viszeralchirurgie

    Lange Straße 38
    26655  Westerstede

Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung

Auch in Deutschland hat die Zahl weiblicher Genitalverstümmelungen (auf Englisch ist das „female genital mutilation“ oder auch kurz FGM) in den letzten Jahren zugenommen.

Die Durchführung einer weiblichen Genitalverstümmelung ist nicht nur eine Straftat (§ 226a Strafgesetzbuch – kurz StGB) und eine schwere Menschenrechtsverletzung. Sie führt bei den Betroffenen auch zu einer lebenslangen Belastung mit schwerwiegenden körperlichen und psychischen Folgen, auch Todesfälle durch Blutverlust oder Infektionen können die Folge sein.

Strafbar machen können sich Personen, die selbst handeln oder anderen dabei helfen. Hierzu zählen auch Eltern, die ihre Töchter nicht vor der Durchführung einer weiblichen Genitalverstümmelung beschützen. All diese Personen kann die Einreise nach Deutschland verweigert werden, auch ihre Aufenthaltserlaubnis kann deswegen erlöschen. Der Pass kann auch entzogen werden, wenn die Person dies im Ausland plant durchzuführen.

Ziel ist es, dass es gar nicht erst zu einer weiblichen Genitalverstümmelung kommt. Der Schutzbrief soll aufklären und auch Rückhalt bei Diskussionen geben.

Der Schutzbrief ist beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in mehreren Sprachen vorhanden und kann auch als Audiodatei abgespielt werden. Er kann auch ausgedruckt, mitgenommen und anderen gezeigt werden. Der Schutzbrief zeigt, dass die Durchführung einer weiblichen Genitalverstümmelung in Deutschland strafbar ist – und zwar auch dann, wenn sie in einem anderen Land durchgeführt wird.

Weitere Informationen:

BMFSFJ - Weibliche Genitalverstümmelung

Opferschutz Niedersachsen

Auf der Internetseite Opferschutz Niedersachsen finden direkt Betroffene aber auch Angehörige, Bekannte, Freundes- und Kolleg*innenkreise sowie Fachkräfte umfangreiche Informationen.
www.opferschutz-niedersachsen.de

Weißer Ring e.V.

"Wir helfen Ihnen, wenn Sie Opfer von Kriminalität und Gewalt geworden sind: Über das Opfer-Telefon 116 006, die Onlineberatung oder bundesweit persönlich vor Ort.“

https://weisser-ring.de/

NO STALK - Tagebuch App

Die kostenlose App „No Stalk" unterstützt bei der direkten und schnellen Dokumentation von Stalking.
Die WEISSER RING Stiftung hat diese App zur Dokumentation von Stalkinghandlungen (Fotos, Videos, WhatsApp, Sprachnachrichten, SMS) auf dem Smartphone entwickelt. Betroffene werden darin unterstützt, juristisch erfolgreich gegen Stalking vorgehen zu können. Die App besteht neben dem Dokumentationsmodul auch aus einem Informationsmodul sowie einem Notfallbutton und einer Helpline.

Weitere Infos: https://weisser-ring-stiftung.de/projekte/no-stalk-stalking-tagebuch-app

K.O.-Tropfen

K.O.-Tropfen sind in Deutschland für eine hohe Dunkelziffer an Straftaten mitverantwortlich und sorgen immer wieder für Erinnerungslücken bei Opfern. Die Zeit, in der sich solche Substanzen nachweisen lassen ist kurz. Auch spielen bei den Opfern oft Scham oder Unsicherheit eine Rolle, wenn es um die Verfolgung oder eben Nichtverfolgung geht. Umso wichtiger ist es, darüber zu informieren und zu sensibilisieren. Kompakte Informationen rund um die Wirkung von K.O.-Tropfen und Handlungsoptionen im Verdachtsfall finden Sie auf der Internetseite von

Weitere Infos: Sichtbar. Fachzentrum gegen sexualisierte Gewalt e.V. 

Hilfe für Gewalt an Männern

Männer erleben Gewalt. Erleiden Gewalt. In der Kindheit, auf der Straße, in Institutionen oder auch in der Partnerschaft.
Deshalb gibt es uns, das Hilfetelefon Gewalt an Männern. Wenn Sie also in irgendeiner Form Gewalt erlitten haben, rufen Sie an!

Hilfetelefon für Gewalt an Männern
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